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Mietrecht

Lieben Frau Mag. Molnar, wir werden eine Wohnung kaufen.  Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine von  ein gewerblicher Bauträger im Jahr 2007 errichtete geförderte Mietwohnung(nach §12 WWFSG 1989). Der jetzige Verkäufer mietete die Wohnung nach der Fertigstellung bis zum Kauf im Dezember 2021. Die Förderung wurde zurückbezahlt, wann der Eigentümer die Wohnung kauft. Wenn wir diese Wohnung vermieten, dürfen wir des Mietzinses frei bestimmen? Gibt es eine Einschränkung, wenn wir es verkaufen?


Aus dem Sachverhalt ist nicht nachvollziehbar, aus welcher Rechtstellung Sie eine Wohnung vermieten wollen, die der ehemalige Mieter im Dezember 2021 gekauft hat.

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

17.03.2022